Steuerberater

Thomas Guggemos

Mondscheinweg 7, 83671 Benediktbeuern
Telefon: 8857 69231-0
E-Mail: tguggemos@aol.com

Aktuell


02.03.2022

Umsatzsteuerverfahren: Mehr als 100.000 Versandhändler aus dem Ausland neu registriert

Die Umsatzbesteuerung von Online-Versandunternehmen mit Sitz außerhalb der EU stieß lange Zeit auf erhebliche praktische Probleme. In den vergangenen Jahren konnte die Berliner Steuerverwaltung infolge geänderter Gesetzgebung große Fortschritte erzielen und hat jetzt eine wichtige Wegmarke erreicht: Nach einer aktuellen Auswertung wurden bis Ende Januar mehr als 100.000 Umsatzsteuerkonten eröffnet, die zu Unternehmen aus der Ländergruppe mit dem stärksten Wachstum gehören. Diese umfasst die Volksrepublik China (inkl. der Sonderverwaltungsregion Hongkong und der Sonderverwaltungsregion Macau) und Taiwan.

Die Statistik der letzten Jahre verdeutlicht den Erfolg der Berliner Steuerverwaltung, aber auch das erhebliche Wachstum der internationalen Warenströme im Online-Handel. Bis zum 1.1.2019 gab es rund 7.800 Registrierungen zur Umsatzbesteuerung von Unternehmen aus der entsprechenden Ländergruppe. Bis zum 1.1.2021 waren es rund 49.000 Unternehmen. Allein im vergangenen Jahr hat sich die Zahl der Fälle abermals verdoppelt. Das Umsatzsteueraufkommen aus diesen Fällen belief sich im Jahr 2021 auf einen erheblichen dreistelligen Millionenbetrag, der Bund und Ländern zugutekommt.

Berlin ist im Zuge der Arbeitsteilung der Länder zuständig für Neuregistrierungen umsatzsteuerpflichtiger Unternehmen aus mehr als einhundert Staaten. Aus der Volksrepublik China kommen innerhalb dieser Gruppe die weitaus meisten Unternehmen. Innerhalb der Berliner Steuerverwaltung ist das Finanzamt Neukölln zuständig.

Zum Anstieg der Fälle hat eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes zum 1.1.2019 wesentlich beigetragen. Sie verpflichtet Betreiber elektronischer Schnittstellen – also beispielsweise von Online-Handelsplattformen –, den Steuerbehörden Angaben zu machen über die liefernden Unternehmen. Die Betreiber haften zudem unter bestimmten Voraussetzungen für die von Onlinehändlern nicht entrichtete Umsatzsteuer.

Finanzsenator Daniel Wesener: “Ich bedanke mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Finanzamt Neukölln für ihre herausragende Arbeit, aber auch für die gute Kooperation mit den betroffenen Unternehmen. Das Beispiel zeigt, dass die Steuerverwaltung sehr wohl mit globalen Entwicklungen wie der Digitalisierung und neuen Geschäftsmodellen Schritt halten kann, wenn die gesetzlichen und administrativen Voraussetzungen dafür bestehen. Damit leistet Berlin einen wichtigen Beitrag zur Einnahmeentwicklung der öffentlichen Haushalte und zur Steuergerechtigkeit, auch zugunsten anderer Bundesländer.”

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, Pressemitteilung Nr. 22-004 vom 9.2.2022