Steuerberater

Thomas Guggemos

Mondscheinweg 7, 83671 Benediktbeuern
Telefon: 8857 69231-0
E-Mail: tguggemos@aol.com

Aktuell


08.03.2023

ZEW: Deutschland riskiert seine steuerliche Standortattraktivität

Der aktuelle Mannheim Tax Index des ZEW Mannheim zeigt, dass Deutschland im internationalen Steuerwettbewerb weiter an Boden verloren hat. Dies wird insbesondere durch die Senkung des französischen Körperschaftsteuersatzes in den letzten Jahren deutlich: Die Unternehmenssteuerbelastung in Deutschland ist nun im unmittelbaren Vergleich mit wichtigen Wettbewerbern am höchsten. Die effektive Durchschnittssteuerbelastung eines profitablen Investitionsprojekts in Deutschland liegt im Jahr 2022 bei 28,8 Prozent und übersteigt somit den EU-Durchschnitt um 10 Prozentpunkte.

„Deutschland hat gegenüber Frankreich, Italien und dem Vereinigten Königreich inzwischen Hochsteuerlandcharakter für Investitionen. Die Position Deutschlands im Mittelfeld der Steuerbelastungen vergleichbarer großer Industrie-Nationen ist aufgrund fehlender Reformen seit der grundlegenden Steuerreform aus dem Jahr 2008 gefährdet“, betont Prof. Dr. Christoph Spengel, ZEW Research Associate im Forschungsbereich „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“ und Professor an der Universität Mannheim. „Ohne deutliche Reformen in der Körperschaftsteuer ist Deutschland aus steuerlicher Perspektive ein vergleichsweise unattraktiver Standort für Unternehmen mit internationalen Investitionsalternativen“, ergänzt ZEW-Ökonomin Dr. Daniela Steinbrenner.

Steuersatzsenkungen und Sonderabschreibungen können Deutschlands Standortattraktivität verbessern

Neben einer generellen Absenkung des hohen Gewinnsteuersatzes – wie in Frankreich praktiziert – bieten Sonder- und Sofortabschreibungen nach dem Beispiel Großbritanniens eine attraktive Alternative. Von diesen profitieren nur Unternehmen, die tatsächlich investieren. Eine deutliche Verbesserung der Investitionsdynamik ist allerdings nur zu erwarten, wenn diese Sonder- und Sofortabschreibungsmöglichkeiten breit ausgestaltet sind, sodass eine Vielzahl von Unternehmen und Investitionen profitieren können.

Mannheim Tax Index misst effektive Durchschnittssteuerbelastung von Unternehmen

Die effektive Durchschnittssteuerbelastung auf Unternehmensebene bildet bei Standortentscheidungen multinational agierender Konzerne den wesentlichen Entscheidungsrahmen. Im Mannheim Tax Index werden deshalb Steuern auf die Gewinne und das eingesetzte Kapital der Kapitalgesellschaften berücksichtigt. In den Berechnungen werden sowohl die Tarifbelastungen dieser Steuern als auch die Interaktion der verschiedenen Steuerarten und die wichtigsten Regelungen zur Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage berücksichtigt. Beispiele sind die Bestimmungen zur steuerlichen Abschreibung oder zur Vorratsbewertung. Der Index beinhaltet eine umfassende Reihe von Ländern (EU 27, Großbritannien, Schweiz, Norwegen, USA, Kanada, Japan, Nord-Mazedonien und Türkei) für den Zeitraum von 1998 bis 2022.

ZEW, Pressemitteilung vom 27.02.2023