Steuerberater

Thomas Guggemos

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Aktuell


12.07.2023

Hessische Steuerverwaltung stellt Städten und Gemeinden neue Grundsteuermessbeträge bereit

Die Umsetzung der Grundsteuerreform schreitet in Hessen weiter zügig voran. Hessenweit sind bereits über 2,6 Millionen Erklärungen zum Grundsteuermessbetrag eingegangen. Die Abgabequote liegt mittlerweile bei 95 Prozent. Die Hessische Steuerverwaltung hat schon mehr als 1,4 Millionen Bescheide über den Grundsteuermessbetrag an Eigentümerinnen und Eigentümer verschickt.

Die in den Bescheiden enthaltenen neuen Grundsteuermessbetragsdaten werden seit Anfang dieser Woche ersten hessischen Städten und Gemeinden bereitgestellt. „Die Daten gelangen jetzt dorthin, wo sie im nächsten Schritt benötigt werden, nämlich zu den Städten und Gemeinden. Ich bin sehr zufrieden, dass wir die Kommunen schon zu diesem frühen Zeitpunkt mit ins Boot holen können und ihnen damit ausreichend Zeit für die Verarbeitung der Daten geben können“, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg heute.

Datentransfer läuft ausschließlich elektronisch

Die Hessische Steuerverwaltung stellt die neuen Grundsteuermessbetragsdaten ausschließlich elektronisch über das ELSTER-Portal bereit. „Für uns war klar, dass wir die Reform auch dafür nutzen müssen, den Datenaustausch mit den Kommunen weiter zu digitalisieren. Das Verfahren läuft vollautomatisiert und zeigt einmal mehr die ausgesprochene Leistungsfähigkeit der Steuerverwaltung, auch digitale Prozesse voranzubringen. Das ist zeitgemäß, beugt Fehlern vor und spart auch noch Zeit und Papier“, merkte der Finanzminister an.

Die Hessische Steuerverwaltung hat für die Belieferung der Kommunen mit den neuen Datensätzen einen Rolloutplan entwickelt. Die Anzahl der belieferten Kommunen wird schrittweise erhöht. Auch die Datenmengen werden sukzessive gesteigert. „Mit diesem gestuften Vorgehen stellen wir einen stabilen und reibungslosen Datentransfer sicher“, erläuterte Oberfinanzpräsident Jürgen Roßberg. „Wann es für welche Kommune genau losgeht, darüber werden wir – auch über die Kommunalen Spitzenverbände – rechtzeitig informieren. Die Kommunen, die seit dieser Woche bereits Datensätze zur Verfügung gestellt bekommen, haben wir persönlich informiert und stehen mit diesen im engen Austausch.“

Hessische Steuerverwaltung wird Kommunen 2024 Hebesatzempfehlung geben

Die Hessische Steuerverwaltung wird auch über die Bereitstellung der neuen Grundsteuermessbetragsdaten hinaus weiterhin eng mit den Kommunen zusammenarbeiten. „Die Bürgerinnen und Bürger haben ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren, wie hoch die Grundsteuer-Zahlung ab 2025 ausfallen wird. Das kann jetzt noch nicht berechnet werden. Erst mit dem von der Kommune festgesetzten Hebesatz wird das möglich sein. Die Kommunen werden diese im Laufe des 2. Halbjahres 2024 festsetzen“, erklärte Minister Boddenberg. „Wir werden die Kommunen dabei unterstützen und ihnen wie zugesagt eine Hebesatzempfehlung geben, um die von der Kommunalen Familie politisch zugesagte Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform bezogen auf die jeweilige Kommune zu ermöglichen. Diese Hebesatzempfehlung werden wir auch veröffentlichen. Die Entscheidung trifft am Ende aber selbstverständlich die Kommune im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Bürgerinnen und Bürger sollten sich daher in diesen Tagen nicht von fiktiven Berechnungen verunsichern lassen.“

Service der Steuerverwaltung steht weiterhin zur Verfügung

Der Service der Hessischen Steuerverwaltung steht selbstverständlich weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung. Die Informationsseite grundsteuer.hessen.de wird auch zukünftig fortlaufend aktualisiert. Hier finden Bürgerinnen und Bürger unter anderem Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Bescheid über den Grundsteuermessbetrag. Bei Fragen zur Grundsteuerreform ist der Bürgerservice der Finanzämter montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Darüber hinaus gibt es die praktische Möglichkeit, online einen Anruftermin zu buchen. Das Finanzamt ruft dann zum gewünschten Termin an.

Hessisches Ministerium der Finanzen, Pressemitteilung vom 23.6.2023