Steuerberater

Thomas Guggemos

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Aktuell


28.09.2023

EU-Kommission will Steuerregeln für KMU vereinfachen und Zahlungsverzögerungen bekämpfen

Die EU-Kommission will kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entlasten und hat Vorschläge für eine Verordnung über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und für eine Richtlinie zur Steuervereinfachung vorgelegt. KMU machen 99 Prozent der europäischen Unternehmen aus und sind daher eine entscheidende treibende Kraft für den ökologischen und den digitalen Wandel in Europa.

„Mit ihren KMU-Instrumenten und mehr als 200 Milliarden Euro an EU-Mitteln, die bis 2027 für KMU bereitgestellt werden, hat die Kommission kleine Unternehmen in allen industriellen Ökosystemen unterstützt, vom Tourismus bis zur Luft- und Raumfahrt“, sagte EU-Binnenmarkt-Kommissar Thierry Breton. „Heute stellen wir ein umfassendes Paket von Maßnahmen zur Unterstützung von KMU vor. Wir vereinfachen die Steuervorschriften, verringern den Verwaltungsaufwand und fördern die Qualifikation. Unsere ehrgeizige Überarbeitung der Regeln für den Zahlungsverzug wird ein faireres Geschäftsumfeld für KMU im gesamten Binnenmarkt schaffen. Dies wird kleine Unternehmen widerstandsfähiger machen und ihnen helfen, schwierige Zeiten zu überstehen.“

In der Mitteilung sind neben der Verordnung über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und der Richtlinie zur Steuervereinfachung für KMU weitere Initiativen enthalten, um den Zugang von KMU zu Finanzmitteln weiter zu vereinfachen, die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern und KMU dabei zu unterstützen, zu Mid Caps heranzuwachsen und ihr volles wirtschaftliches Potenzial auszuschöpfen.

Verordnung über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Insbesondere mit der neuen Verordnung über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr soll die Praxis der Zahlungsverzögerung bekämpft werden. Das ist eine unlautere Praxis, die den Cashflow von KMU beeinträchtigt und die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit von Lieferketten schwächt. Mit den neuen Vorschriften wird die Zahlungsverzugsrichtlinie aus dem Jahr 2011 aufgehoben. Es wird eine strengere Obergrenze für Zahlungen von 30 Tagen eingeführt, wodurch bestehende Unklarheiten und Ausnahmen beseitigt werden. Durch den vorgeschlagenen Text wird auch sichergestellt, dass die Zahlung der angefallenen Zinsen und Entschädigungsgebühren automatisch erfolgt. Außerdem werden neue Durchsetzungs- und Abhilfemaßnahmen eingeführt, um Unternehmen vor schlechten bzw. säumigen Zahlern zu schützen.

Richtlinie über eine vereinfachte Mehrwertsteuer für KMU

Die neue Richtlinie über eine vereinfachte Mehrwertsteuer für KMU ist dazu bestimmt, die Steuervorschriften für KMU, die grenzüberschreitend tätig sind, erheblich zu vereinfachen. Sie wird KMU die Option eröffnen, die Steuerbemessungsgrundlage ihrer Betriebsstätten in anderen Mitgliedstaaten nach den Vorschriften ihres Herkunftsmitgliedstaats zu berechnen, mit denen sie am besten vertraut sind und in dem sie ihre Hauptniederlassung unterhalten. Wenn die neuen Vorschriften von den meisten Mitgliedstaaten gebilligt werden, gelten sie ab dem 1. Januar 2025.

Darüber hinaus werden in der Mitteilung der Kommission zur Entlastung für KMU mehrere nichtlegislative Maßnahmen vorgeschlagen. Sie sollen die KMU unterstützen und sicherstellen, dass sie ihr wirtschaftliches Potenzial in vollem Umfang ausschöpfen können:

  • Verbesserung des derzeitigen Regelungsumfelds für KMU, indem die Bedürfnisse von KMU bei künftigen EU-Rechtsvorschriften konsequent bedacht werden. So werden beispielsweise längere Übergangsfristen für KMU festgelegt, Beratung auf KMU ausgerichtet, die Auswirkungen von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten auf KMU berücksichtigt sowie Überprüfungs- und Verfallsklauseln im Sekundärrecht überprüft. Die Kommission wird auch den Gebrauch von Reallaboren fördern, um KMU beim Experimentieren und Innovieren zu unterstützen. Damit sich KMU in einem digitalen Geschäftsumfeld entfalten können, das transparenter, fairer und berechenbarer ist, wird die Kommission nach dem Umsetzungsbericht zur Platform-to-Business-Verordnung, der zusammen mit den heutigen Initiativen veröffentlicht wurde, weitere Maßnahmen in Erwägung ziehen.

  • Reduzierung der Berichterstattungspflichten für KMU und des Regelungsaufwands, indem auf den ersten Maßnahmen zur Verringerung der Berichterstattungsvorschriften aufgebaut wird, die im März 2023 vorgelegt wurden und zu denen in den nächsten Wochen weitere Maßnahmen hinzukommen werden, um die Berichtspflichten um 25 Prozent zu verringern. Zudem wird die Kommission weitere Maßnahmen zur Digitalisierung und zur Vereinfachung der Verwaltung in Betracht ziehen, um den Anwendungsbereich des einheitlichen digitalen Zugangstors vor dem Hintergrund des heute veröffentlichten Umsetzungsberichts gegebenenfalls auszuweiten.

  • Förderung von Investitionen für KMU durch 7,5 Mrd. Euro an neuen Finanzierungsgarantien der EU, die im Rahmen des neuen spezifischen STEP-Fensters von InvestEU auf der Plattform für strategische Technologien für Europa (Strategic Technologies for Europe Platform, STEP) bereitgestellt werden. Eine einfache und standardisierte Verfahrensweise wird KMU außerdem bei der Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen unterstützen, was den Zugang zu nachhaltiger Finanzierung erleichtert.

  • Kontinuierliche Qualifizierung und Förderung der Arbeitskräfte in KMU durch weitere Unterstützung von Schulungsmaßnahmen, die durch groß angelegte Kompetenzpartnerschaften im Rahmen des Kompetenzpakts der EU und weiterer Unterstützungsinitiativen durchgeführt werden, um Kompetenzen mit dem Bedarf des europäischen Arbeitsmarktes in Einklang zu bringen.

  • Förderung des Wachstums von KMU, indem die Bedürfnisse von Unternehmen Berücksichtigung finden, die die Schwellenwerte für KMU überschreiten, und Erarbeitung einer harmonisierten Definition für kleine Unternehmen mit mittelgroßer Kapitalisierung, um ihr volles wirtschaftliches Potenzial zu nutzen.

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 12.09.2023